Alle Tools in der Kategorie Arbeit & Recht
- Arbeitszeitrechner – Netto-Arbeitszeit, Pausen nach ArbZG, Wochenstunden und Überstunden berechnen.
- Stundenlohn-Rechner – Stundenlohn aus Monatsgehalt berechnen – oder Gehalt aus Stundenlohn (inkl. Mindestlohn-Check).
- Urlaubsanspruch-Rechner – Urlaubstage bei Teilzeit, Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr berechnen (BUrlG).
- Kündigungsfrist-Rechner – Kündigungsfrist und letzten Arbeitstag für Arbeitsvertrag und Mietvertrag berechnen.
- Minuten-in-Stunden-Rechner – Minuten in Stunden und Dezimalstunden umrechnen.
Alle Werkzeuge sind kostenlos, ohne Anmeldung nutzbar und funktionieren auf Smartphone, Tablet und Desktop. Die Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser – es werden keine Eingaben an einen Server übertragen. Stand: 7. Oktober 2026.
Wann brauche ich welchen Rechner?
Am Monatsende oder bei Streit um Stunden: Der Arbeitszeitrechner summiert Ihre Wochenarbeitszeit inklusive Pausen und wandelt Minuten in Industriezeit um. Bei Gehaltsverhandlung oder Jobwechsel: Der Stundenlohn-Rechner vergleicht Angebote auf Stundenbasis und prüft den Mindestlohn (13,90 € 2026, 14,60 € ab 2027). Bei Teilzeit, Einstellung oder Kündigung: Der Urlaubsanspruch-Rechner berechnet Ihren Anspruch nach BUrlG, der Kündigungsfrist-Rechner den letzten Arbeitstag nach § 622 BGB und das Mietende nach § 573c BGB.
Wie verlässlich sind die Ergebnisse?
Die Rechner bilden die gesetzlichen Regeln ab (Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Mindestlohngesetz) einschließlich der wichtigsten Rechtsprechung – etwa dass der Samstag bei der Wohnungskündigung als Werktag zählt (BGH VIII ZR 206/04) oder dass Resturlaub ohne Hinweis des Arbeitgebers nicht verfällt (BAG 9 AZR 541/15). Tarif- und Arbeitsverträge können günstigere oder abweichende Regeln enthalten, die immer Vorrang haben. Prüfen Sie daher zuerst Ihren Vertrag und nutzen Sie die Rechner als zweite Meinung.
Wo bekomme ich verbindliche Hilfe?
Bei Konflikten helfen Betriebsrat, Gewerkschaft (Rechtsschutz für Mitglieder), Mietervereine (Mitgliedschaft ab etwa 60 €/Jahr, inklusive Beratung) und Fachanwälte für Arbeits- oder Mietrecht; Erstberatungen kosten maximal 190 € plus MwSt. Für Kündigungsschutzklagen gilt eine Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG) – der Kündigungsfrist-Rechner erinnert Sie daran.