⚡ Kurz erklärt
Netto aus Brutto: Bruttobetrag ÷ 1,19 (bei 7 %: ÷ 1,07). Brutto aus Netto: Nettobetrag × 1,19. Die enthaltene Steuer ist die Differenz. Beispiel: 119 € brutto = 100 € netto + 19 € MwSt. Wer 19 % einfach vom Bruttopreis abzieht, rechnet falsch (das wären 22,61 €).
Mehrwertsteuer berechnen – so funktioniert der MwSt-Rechner
Die Mehrwertsteuer (MwSt) – amtlich Umsatzsteuer (USt) – wird in Deutschland auf fast alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 % (z. B. für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, den öffentlichen Nahverkehr und seit 2026 auch wieder für Speisen in der Gastronomie). Mit diesem Rechner ermitteln Sie in Sekunden den Nettobetrag, den Steueranteil und den Bruttobetrag – ohne Taschenrechner und ohne Formeln zu merken.
Die Formeln zur Mehrwertsteuer-Berechnung
Netto = Brutto ÷ 1,19
MwSt-Anteil = Brutto − Netto = Brutto × 19 ÷ 119
Ein häufiger Fehler: Wer aus einem Bruttobetrag die Steuer herausrechnen möchte, darf nicht einfach 19 % vom Bruttopreis abziehen. Bei 119 € brutto sind 19 € Steuer enthalten (100 € netto) – 19 % von 119 € wären dagegen 22,61 €. Der Rechner verwendet daher immer die korrekte Division durch 1,19 bzw. 1,07.
Beispiel: 19 % MwSt rausrechnen
Eine Rechnung lautet über 238,00 € brutto. Netto = 238 ÷ 1,19 = 200,00 €. Die enthaltene Mehrwertsteuer beträgt 238 − 200 = 38,00 €. Bei 7 % gilt: 214,00 € brutto ÷ 1,07 = 200,00 € netto, Steueranteil 14,00 €.
Mehrwertsteuersätze in Deutschland, Österreich und der Schweiz (2026)
| Land | Regelsatz | Ermäßigte Sätze |
|---|---|---|
| Deutschland | 19 % | 7 % |
| Österreich | 20 % | 13 % (z. B. Kultur, Tiere) und 10 % (z. B. Lebensmittel, Miete, Bücher) |
| Schweiz | 8,1 % | 3,8 % (Beherbergung) und 2,6 % (Lebensmittel, Bücher, Medikamente) |
Für wen ist der Rechner gedacht?
- Selbstständige & Freelancer: Nettopreise kalkulieren, Angebote und Rechnungen prüfen, Vorsteuer ermitteln.
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG): prüfen, wie sich ein Wechsel zur Regelbesteuerung auf den Endpreis auswirkt. Die Umsatzgrenze liegt seit 2025 bei 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr.
- Verbraucher: Steueranteil auf Kassenbons, Handwerkerrechnungen oder Online-Bestellungen nachvollziehen.
- Buchhaltung: Bruttobeträge schnell in Netto und Steuer aufteilen (z. B. für die Umsatzsteuervoranmeldung).
Alle Berechnungen finden lokal in Ihrem Browser statt. Es werden keine Beträge gespeichert oder übertragen.
Wann, wie & warum – MwSt-Rechner richtig nutzen
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttopreis heraus?
Teilen Sie den Bruttopreis durch 1,19 (19 %) oder 1,07 (7 %). Das Ergebnis ist der Nettopreis, die Differenz die enthaltene Steuer. Beispiel aus einem gutefrage-Thread: 600 € brutto ÷ 1,19 = 504,20 € netto, also 95,80 € MwSt – und nicht 114 €, wie es beim falschen Rechenweg (600 × 0,19) herauskäme.
Wann muss ich als Selbstständiger Mehrwertsteuer auf meine Rechnung schreiben?
Sobald Sie umsatzsteuerpflichtig sind – also nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) fallen. Seit 2025 gelten dafür die Grenzen 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Kleinunternehmer schreiben stattdessen den Hinweis „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“ auf die Rechnung.
Wo steht auf einer Rechnung, welcher Steuersatz gilt?
Pflichtangaben nach § 14 UStG sind Nettobetrag, Steuersatz (19 % oder 7 %) und Steuerbetrag – meist als eigene Zeile unter der Summe. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (Kassenbons) reicht der Bruttobetrag plus Steuersatz; den Steueranteil rechnen Sie dann mit diesem Rechner heraus, etwa für die Buchhaltung oder die Vorsteuer.
Warum sind es bei 100 € brutto nicht 19 € Steuer?
Weil sich die 19 % auf den Nettobetrag beziehen, nicht auf den Bruttobetrag. 100 € brutto enthalten 84,03 € netto und 15,97 € Steuer (84,03 × 0,19). Erst 119 € brutto enthalten genau 19 € Steuer. Dieser Denkfehler ist die häufigste Ursache für falsche Angebote und falsch gebuchte Vorsteuer.
Was ist der Unterschied zwischen 7 % und 19 % – und was gilt seit 2026 im Restaurant?
19 % ist der Regelsatz, 7 % der ermäßigte Satz für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, ÖPNV, Hotelübernachtungen und seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft wieder für Speisen in Restaurants. Getränke im Lokal bleiben bei 19 %. Beim Rechner wählen Sie den Satz einfach per Klick, für Österreich (20/13/10 %) und die Schweiz (8,1/3,8/2,6 %) ebenfalls.