⚡ Kurz erklärt
Blutalkohol nach Widmark: Promille = reiner Alkohol in Gramm ÷ (Körpergewicht in kg × 0,7 bei Männern / 0,6 bei Frauen), abzüglich 0,1–0,15 ‰ Abbau pro Stunde. Drei Bier (0,5 l, 4,9 %) bringen einen 80-kg-Mann auf etwa 0,9 ‰, nach 3 Stunden auf rund 0,57 ‰. Fahren ist ab 0,5 ‰ verboten, ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen strafbar.
Promille berechnen: Die Widmark-Formel und was sie (nicht) kann
Der Blutalkoholgehalt (BAK) wird in Promille (‰) angegeben – Gramm Alkohol pro Kilogramm Blut. Zur Schätzung nutzt dieser Rechner die Widmark-Formel aus dem Jahr 1932, die auch Gerichte und Polizei als Grundlage verwenden:
r = 0,7 (Männer) bzw. 0,6 (Frauen) · Alkohol in g = Volumen in ml × Vol.-% ÷ 100 × 0,8
Beispiel: Ein 80 kg schwerer Mann trinkt drei Bier à 0,5 l mit 4,9 %. Das sind 3 × 500 × 0,049 × 0,8 = 58,8 g Alkohol → 58,8 ÷ (80 × 0,7) = 1,05 ‰ als theoretischer Maximalwert. Weil ein Teil des Alkohols nie ins Blut gelangt (Resorptionsdefizit 10–30 %) und der Körper parallel abbaut, liegt der reale Wert nach drei Stunden bei etwa 0,6 ‰ – immer noch zu viel zum Fahren.
Wie schnell baut der Körper Alkohol ab?
Die Leber baut konstant etwa 0,1 bis 0,15 ‰ pro Stunde ab – Frauen und ältere Menschen eher am unteren Ende. Kaffee, kalte Duschen, Schlaf oder Sport beschleunigen das nicht. Der Abbau beginnt bereits während des Trinkens; der Rechner setzt den Höhepunkt vereinfachend 30 Minuten nach Trinkbeginn an. Wer um 2 Uhr nachts mit 1,5 ‰ ins Bett geht, hat um 8 Uhr morgens noch rund 0,6 bis 0,9 ‰ – Restalkohol ist die häufigste Ursache für Führerscheinverlust am Morgen danach.
Promillegrenzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz
| Grenze | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Allgemein (Pkw) | 0,5 ‰ | 0,5 ‰ | 0,5 ‰ |
| Fahranfänger / Probezeit / unter 21 | 0,0 ‰ | 0,1 ‰ | 0,1 ‰ |
| Relative Fahruntüchtigkeit (mit Ausfallerscheinungen) | ab 0,3 ‰ (Straftat) | – | – |
| Absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat) | 1,1 ‰ | 0,8 ‰ (Verwaltungsstrafe) | 0,8 ‰ (qualifiziert) |
| Fahrrad | 1,6 ‰ (MPU) | 0,8 ‰ | 0,5 ‰ |
| Berufskraftfahrer / Bus | 0,0 ‰ (Fahrgastbeförderung) | 0,1 ‰ | 0,1 ‰ |
Sanktionen in Deutschland (Stand 2026)
- 0,5–1,09 ‰ ohne Auffälligkeit: 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (Wiederholung: 1.000 € / 1.500 €, 3 Monate).
- ab 0,3 ‰ mit Fahrfehler oder Unfall bzw. ab 1,1 ‰: Straftat (§ 316 StGB) – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Führerscheinentzug mindestens 6 Monate.
- ab 1,6 ‰ (auch als Radfahrer): medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
- Probezeit: Verlängerung um 2 Jahre und Aufbauseminar bereits ab 0,0 ‰-Verstoß (250 € Bußgeld, 1 Punkt).
Warum der Rechner nur eine Orientierung ist
Alkoholwirkung ist individuell: Körperfettanteil, Trinkgeschwindigkeit, Kohlensäure (beschleunigt die Aufnahme), Medikamente, Müdigkeit und Gewöhnung beeinflussen den Wert. Frauen erreichen bei gleicher Trinkmenge wegen des geringeren Wasseranteils im Körper höhere Werte. Die einzige verlässliche Regel lautet: Wer fährt, trinkt nicht.
Wann, wie & warum – Promillerechner richtig nutzen
Wie lange muss ich nach 3, 4 oder 5 Bier warten, bis ich wieder fahren darf?
Der Körper baut nur 0,1–0,15 ‰ pro Stunde ab – nichts beschleunigt das. Ein 80-kg-Mann hat nach 3 Bier (0,5 l) etwa 0,9 ‰ und ist nach 4–6 Stunden unter 0,5 ‰, ganz nüchtern nach 7–9 Stunden. Nach 5 Bier (1,5 ‰) dauert es 10–15 Stunden bis 0,0 ‰. Eine 60-kg-Frau erreicht mit 3 Bier bereits etwa 1,4 ‰. Der Rechner gibt beide Zeitpunkte aus – rechnen Sie im Zweifel mit dem längeren Wert.
Wann darf ich am Morgen nach der Party wieder Auto fahren?
Wer um 1 Uhr mit 1,5 ‰ ins Bett geht, hat um 7 Uhr noch 0,6–0,9 ‰ und ist erst gegen 11 bis 16 Uhr nüchtern. Restalkohol ist eine der häufigsten Ursachen für Führerscheinverlust am Morgen danach. Faustregel: Promille zur Schlafenszeit × 8 = Stunden bis zur sicheren Fahrt. Schlaf, Kaffee, Duschen und Essen ändern am Abbau nichts.
Wie viel Promille habe ich nach einer Flasche Wein oder zwei Cocktails?
Eine Flasche Wein (0,75 l, 12,5 %) enthält 74 g Alkohol – bei einem 80-kg-Mann rechnerisch 1,3 ‰, bei einer 60-kg-Frau 2,0 ‰ (vor Abbau und Resorptionsdefizit). Ein Longdrink mit 4 cl Wodka (40 %) hat 12,6 g Alkohol, etwa gleich viel wie ein kleines Bier (0,33 l). Zwei Cocktails mit je 6 cl Spirituose bringen den Mann auf rund 0,7 ‰.
Was passiert bei 0,5, 1,1 und 1,6 Promille – Bußgeld, Punkte, MPU?
0,5–1,09 ‰ ohne Auffälligkeiten: Ordnungswidrigkeit, 500 € (Wiederholung 1.000/1.500 €), 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (3 Monate bei Wiederholung). Ab 0,3 ‰ mit Fahrfehler oder Unfall und ab 1,1 ‰ immer: Straftat (§ 316 StGB), Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Führerscheinentzug mindestens 6 Monate. Ab 1,6 ‰ – auch auf dem Fahrrad – ist die MPU Pflicht. In der Probezeit und unter 21 gilt 0,0 ‰ (250 €, 1 Punkt, Probezeitverlängerung, Aufbauseminar).
Warum zeigt der Rechner einen anderen Wert als mein Atemalkoholtest?
Der Rechner schätzt statistisch; tatsächliche Werte schwanken um ±20–30 % je nach Trinkgeschwindigkeit, Mageninhalt, Medikamenten, Körperfettanteil und Genetik. Atemalkohol (mg/l) wird mit dem Faktor 2 in Promille umgerechnet (0,25 mg/l ≈ 0,5 ‰), ist aber in den ersten 1–2 Stunden nach dem Trinken oft höher als der Blutwert. Verlassen Sie sich auf keinen der beiden Werte – wer trinkt, fährt nicht.