⚡ Kurz erklärt
Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). 3.000 € brutto bei 40 Stunden entsprechen 17,31 € pro Stunde, 2.500 € bei 38,5 Stunden 15,00 €. Der Mindestlohn beträgt 13,90 € (2026) und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € – das sind bei Vollzeit 2.409 € bzw. 2.531 € brutto im Monat.
Stundenlohn berechnen – die richtige Formel
Ein Monatsgehalt lässt sich nicht einfach durch „4 Wochen × Wochenstunden“ teilen, denn ein Monat hat im Schnitt 4,33 Wochen (52 Wochen ÷ 12 Monate). Die in Tarifverträgen und von der Bundesagentur für Arbeit verwendete Formel lautet deshalb:
Beispiel: 3.200 € × 3 ÷ 13 ÷ 40 = 18,46 € brutto pro Stunde
Umgekehrt gilt: Monatsgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3. Bei 18,50 € und 40 Stunden ergeben sich 3.206,67 € brutto im Monat.
Mindestlohn 2026 und 2027
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde; zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € (Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025). Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem Monatsgehalt von mindestens 2.409 € (2026) bzw. 2.531 € (2027). Für Minijobs gilt eine dynamische Verdienstgrenze: 2026 liegt sie bei 603 € im Monat (entspricht ca. 10 Wochenstunden zum Mindestlohn).
Brutto ist nicht Netto
Dieser Rechner arbeitet mit Bruttowerten. Vom Brutto gehen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (nur bei hohen Einkommen), ggf. Kirchensteuer sowie Arbeitnehmeranteile zur Renten- (9,3 %), Kranken- (7,3 % + halber Zusatzbeitrag), Pflege- (1,8 %, Kinderlose 2,4 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %) ab. Je nach Steuerklasse bleiben netto etwa 60 bis 70 % übrig.
Wann lohnt sich der Blick auf den Stundenlohn?
- Jobwechsel: 3.000 € bei 35 Stunden (19,78 €/h) sind besser bezahlt als 3.200 € bei 40 Stunden (18,46 €/h).
- Teilzeit: Prüfen Sie, ob Ihr Teilzeitgehalt dem anteiligen Vollzeitgehalt entspricht (Diskriminierungsverbot § 4 TzBfG).
- Überstunden: Die Vergütung einer Überstunde orientiert sich am Stundenlohn, oft zzgl. 25 % Zuschlag laut Tarifvertrag.
- Selbstständige: Ein Freelancer-Stundensatz muss deutlich höher liegen als der Angestellten-Stundenlohn, da Urlaub, Krankheit, Akquise, Versicherungen und Betriebskosten mitfinanziert werden – als Faustregel das 2- bis 2,5-Fache.
Durchschnittlicher Stundenlohn in Deutschland
Laut Statistischem Bundesamt lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Vollzeitbeschäftigten zuletzt bei rund 25 €; der Median (die Hälfte verdient weniger, die Hälfte mehr) bei etwa 21 €. Regionale Unterschiede sind groß: In Hamburg und Hessen wird im Schnitt gut 15 % mehr verdient als in Sachsen-Anhalt oder Thüringen.
Wann, wie & warum – Stundenlohn-Rechner richtig nutzen
Wie viel verdiene ich pro Stunde bei 2.500 € brutto und 40 Stunden?
2.500 € ÷ (40 × 4,33) = 2.500 € ÷ 173,3 = 14,43 € brutto pro Stunde. Der Faktor 4,33 ist der Durchschnitt der Wochen pro Monat (52 ÷ 12). Bei 35 Stunden wären es 16,49 €, bei 30 Stunden 19,23 €. Netto bleiben je nach Steuerklasse etwa 65–75 % davon.
Wann habe ich Anspruch auf den Mindestlohn – und gilt er auch für Minijobs und Azubis?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, auch für Minijobber, Rentner, Studierende und Saisonkräfte. Ausgenommen sind Auszubildende (für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung), Pflichtpraktika, freiwillige Praktika unter 3 Monaten und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten. Die Minijob-Grenze folgt dem Mindestlohn: 603 € im Monat (2026), also maximal 43 Stunden.
Warum ist mein Stundenlohn niedriger, wenn ich mit 4,33 statt 4 Wochen rechne?
Weil ein Monat im Schnitt 4,33 Wochen hat, nicht 4. Wer 40 Wochenstunden mit 4 multipliziert (160 Stunden), unterschlägt rund 13 Stunden im Monat – der Stundenlohn erscheint dann 8 % zu hoch. Arbeitgeber und Gerichte rechnen mit 4,33 bzw. mit der Formel Wochenstunden × 13 ÷ 3 = 173,33 Stunden.
Wo liegt ein guter Stundenlohn in Deutschland 2026?
Der mediane Bruttostundenlohn liegt in Deutschland bei rund 21–22 € (Vollzeit, alle Branchen); Fachkräfte mit Ausbildung verdienen 18–28 €, Akademiker 25–45 €. Unter 15 € gilt als Niedriglohn (weniger als zwei Drittel des Medians). Im Osten liegen die Löhne im Schnitt etwa 15 % unter dem Westniveau.
Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn brutto und netto?
Vom Bruttostundenlohn gehen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (nur bei hohen Einkommen), ggf. Kirchensteuer sowie rund 20–21 % Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) ab. Bei Steuerklasse I und 17 € brutto bleiben etwa 11,50–12 € netto; bei Minijobs ist der Bruttolohn bis 603 € praktisch netto.