⚡ Kurz erklärt
Urlaubstage Teilzeit = Vollzeit-Urlaub ÷ Vollzeit-Arbeitstage × eigene Arbeitstage pro Woche. 30 Tage bei 5-Tage-Woche werden bei 3 Arbeitstagen zu 18 Tagen, bei 4 Tagen zu 24. Bei Ein- oder Austritt im Jahr gilt pro vollem Monat 1/12 – gesetzliches Minimum sind 20 Arbeitstage (24 Werktage).
Urlaubsanspruch berechnen – so viel Urlaub steht Ihnen zu
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr – bezogen auf eine 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag). Bei der üblichen 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, also vier Wochen. Die meisten Arbeits- und Tarifverträge gewähren mehr, typischerweise 26 bis 30 Tage. Dieser Rechner ermittelt Ihren Anspruch bei Teilzeit sowie bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr.
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Beispiel: 30 Tage × 3 ÷ 5 = 18 Tage
Entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl. Wer an fünf Tagen je vier Stunden arbeitet, hat denselben Anspruch wie eine Vollzeitkraft – nämlich 30 Tage. Wer drei volle Tage arbeitet, erhält 18 Tage. In beiden Fällen sind das sechs Wochen Urlaub. Bei unregelmäßiger Verteilung wird mit den Jahresarbeitstagen gerechnet: Urlaubstage × eigene Arbeitstage im Jahr ÷ 260.
Anteiliger Urlaub bei Eintritt oder Austritt (§ 5 BUrlG)
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach der sechsmonatigen Wartezeit (§ 4 BUrlG). Ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat besteht:
- für Zeiten eines Kalenderjahres, in denen die Wartezeit nicht erfüllt wird (Eintritt nach dem 1. Juli),
- wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Wartezeit endet,
- wenn das Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte endet.
Wer dagegen nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Vertraglicher Mehrurlaub darf nur gekürzt werden, wenn der Arbeitsvertrag dies ausdrücklich vorsieht. Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG).
Beispiel
Eintritt am 15. April 2026, 30 Tage Jahresurlaub, kein Austritt: Die Wartezeit endet am 14. Oktober 2026 – danach steht der volle Jahresurlaub von 30 Tagen zu. Kündigt der Mitarbeiter zum 31. Mai 2027, erhält er für 2027 nur 5/12 (5 volle Monate) = 12,5 → 13 Tage. Kündigt er dagegen zum 31. August 2027, stehen ihm 30 Tage zu, sofern der Vertrag keine anteilige Kürzung des Mehrurlaubs vorsieht (gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Tage).
Weitere wichtige Regeln
- Verfall: Urlaub muss im Kalenderjahr genommen werden; Übertragung bis 31. März des Folgejahres nur bei dringenden Gründen. Nach EuGH und BAG verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und konkret darauf hingewiesen hat.
- Krankheit: Bei Langzeiterkrankung verfällt Urlaub frühestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
- Urlaubsabgeltung: Nicht genommener Urlaub wird bei Beendigung ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG) – Berechnung mit dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen.
- Minijob: Auch geringfügig Beschäftigte haben vollen anteiligen Urlaubsanspruch nach Arbeitstagen pro Woche.
- Schwerbehinderung: zusätzlich 5 Arbeitstage Zusatzurlaub (§ 208 SGB IX). Jugendliche: je nach Alter 25 bis 30 Werktage (§ 19 JArbSchG).
- Österreich: 30 Werktage (5 Wochen), ab 25 Dienstjahren 36 Werktage. Schweiz: mindestens 4 Wochen, unter 20 Jahren 5 Wochen.
Wann, wie & warum – Urlaubsanspruch-Rechner richtig nutzen
Wie viel Urlaub steht mir zu, wenn ich 20 Stunden an 5 Tagen arbeite?
Der volle Urlaub, denn entscheidend sind die Arbeitstage, nicht die Stunden. Wer an 5 Tagen je 4 Stunden arbeitet, hat denselben Anspruch wie eine Vollzeitkraft (z. B. 30 Tage) – ein Urlaubstag ist dann eben nur 4 Stunden wert. Erst wenn Sie an weniger Tagen arbeiten, wird anteilig gekürzt: bei 2 Tagen pro Woche auf 12 von 30 Tagen.
Wann verfällt mein Resturlaub – wirklich am 31. März?
Nur wenn Ihr Arbeitgeber Sie rechtzeitig und konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und auf den Verfall hingewiesen hat (BAG 19.02.2019, 9 AZR 541/15). Ohne diesen Hinweis verfällt der Urlaub nicht – auch nicht nach Jahren. Übertragener Urlaub muss sonst bis 31. März des Folgejahres genommen werden. Bei Langzeiterkrankung verfällt Urlaub 15 Monate nach Jahresende (31. März des übernächsten Jahres).
Wie berechne ich den Urlaub bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte?
Wer nach dem 30. Juni ausscheidet und die 6-monatige Wartezeit erfüllt hat, behält den vollen gesetzlichen Jahresurlaub (20 Tage bei 5-Tage-Woche) – nur der übergesetzliche Teil darf anteilig gekürzt werden, wenn der Vertrag das vorsieht. Bei Austritt in der ersten Jahreshälfte gilt 1/12 pro vollem Monat: Austritt 30. April = 4/12 von 30 Tagen = 10 Tage.
Warum bekomme ich im ersten Jahr nur anteiligen Urlaub?
Der volle Anspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit, § 4 BUrlG). Davor haben Sie pro vollem Monat 1/12 Teilurlaub, den Sie schon in der Probezeit nehmen dürfen – der Arbeitgeber darf ihn nicht generell verweigern. Wer bis zum 1. Juli anfängt, hat ab Dezember den vollen Jahresurlaub; wer am 1. August beginnt, erhält 5/12.
Was passiert mit meinem Urlaub bei Elternzeit, Krankheit oder Minijob?
Elternzeit: Der Arbeitgeber darf den Urlaub um 1/12 pro vollem Monat kürzen, muss es aber ausdrücklich erklären (§ 17 BEEG). Krankheit: Urlaub entsteht weiter, auch bei jahrelanger Erkrankung, verfällt aber nach 15 Monaten. Minijob: voller Urlaubsanspruch nach denselben Regeln – bei 2 Arbeitstagen pro Woche mindestens 8 Tage. Bei Kündigung wird nicht genommener Urlaub ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG).