🏖️ Urlaubsanspruch-Rechner – Urlaubstage korrekt berechnen

Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch bei Teilzeit sowie den anteiligen Urlaub bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr – nach den Regeln des Bundesurlaubsgesetzes inklusive Wartezeit und Rundung.

🗓 Zuletzt aktualisiert: 7. Oktober 2026✅ 100 % kostenlos🔒 Keine Datenübertragung – Berechnung im Browser🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭 Für Deutschland, Österreich & Schweiz
Der Rechner bildet die gesetzlichen Grundregeln des Bundesurlaubsgesetzes (Deutschland) ab. Arbeits- oder Tarifverträge können günstigere Regelungen enthalten; die Kürzung von vertraglichem Mehrurlaub muss ausdrücklich vereinbart sein. Keine Rechtsberatung.
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⚡ Kurz erklärt

Urlaubstage Teilzeit = Vollzeit-Urlaub ÷ Vollzeit-Arbeitstage × eigene Arbeitstage pro Woche. 30 Tage bei 5-Tage-Woche werden bei 3 Arbeitstagen zu 18 Tagen, bei 4 Tagen zu 24. Bei Ein- oder Austritt im Jahr gilt pro vollem Monat 1/12 – gesetzliches Minimum sind 20 Arbeitstage (24 Werktage).

Urlaubsanspruch berechnen – so viel Urlaub steht Ihnen zu

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr – bezogen auf eine 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag). Bei der üblichen 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, also vier Wochen. Die meisten Arbeits- und Tarifverträge gewähren mehr, typischerweise 26 bis 30 Tage. Dieser Rechner ermittelt Ihren Anspruch bei Teilzeit sowie bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Urlaubstage Teilzeit = Urlaubstage Vollzeit × eigene Arbeitstage pro Woche ÷ Arbeitstage Vollzeit
Beispiel: 30 Tage × 3 ÷ 5 = 18 Tage

Entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl. Wer an fünf Tagen je vier Stunden arbeitet, hat denselben Anspruch wie eine Vollzeitkraft – nämlich 30 Tage. Wer drei volle Tage arbeitet, erhält 18 Tage. In beiden Fällen sind das sechs Wochen Urlaub. Bei unregelmäßiger Verteilung wird mit den Jahresarbeitstagen gerechnet: Urlaubstage × eigene Arbeitstage im Jahr ÷ 260.

Anteiliger Urlaub bei Eintritt oder Austritt (§ 5 BUrlG)

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach der sechsmonatigen Wartezeit (§ 4 BUrlG). Ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat besteht:

Wer dagegen nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Vertraglicher Mehrurlaub darf nur gekürzt werden, wenn der Arbeitsvertrag dies ausdrücklich vorsieht. Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG).

Beispiel

Eintritt am 15. April 2026, 30 Tage Jahresurlaub, kein Austritt: Die Wartezeit endet am 14. Oktober 2026 – danach steht der volle Jahresurlaub von 30 Tagen zu. Kündigt der Mitarbeiter zum 31. Mai 2027, erhält er für 2027 nur 5/12 (5 volle Monate) = 12,5 → 13 Tage. Kündigt er dagegen zum 31. August 2027, stehen ihm 30 Tage zu, sofern der Vertrag keine anteilige Kürzung des Mehrurlaubs vorsieht (gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Tage).

Weitere wichtige Regeln

Wann, wie & warum – Urlaubsanspruch-Rechner richtig nutzen

Wie viel Urlaub steht mir zu, wenn ich 20 Stunden an 5 Tagen arbeite?

Der volle Urlaub, denn entscheidend sind die Arbeitstage, nicht die Stunden. Wer an 5 Tagen je 4 Stunden arbeitet, hat denselben Anspruch wie eine Vollzeitkraft (z. B. 30 Tage) – ein Urlaubstag ist dann eben nur 4 Stunden wert. Erst wenn Sie an weniger Tagen arbeiten, wird anteilig gekürzt: bei 2 Tagen pro Woche auf 12 von 30 Tagen.

Wann verfällt mein Resturlaub – wirklich am 31. März?

Nur wenn Ihr Arbeitgeber Sie rechtzeitig und konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und auf den Verfall hingewiesen hat (BAG 19.02.2019, 9 AZR 541/15). Ohne diesen Hinweis verfällt der Urlaub nicht – auch nicht nach Jahren. Übertragener Urlaub muss sonst bis 31. März des Folgejahres genommen werden. Bei Langzeiterkrankung verfällt Urlaub 15 Monate nach Jahresende (31. März des übernächsten Jahres).

Wie berechne ich den Urlaub bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte?

Wer nach dem 30. Juni ausscheidet und die 6-monatige Wartezeit erfüllt hat, behält den vollen gesetzlichen Jahresurlaub (20 Tage bei 5-Tage-Woche) – nur der übergesetzliche Teil darf anteilig gekürzt werden, wenn der Vertrag das vorsieht. Bei Austritt in der ersten Jahreshälfte gilt 1/12 pro vollem Monat: Austritt 30. April = 4/12 von 30 Tagen = 10 Tage.

Warum bekomme ich im ersten Jahr nur anteiligen Urlaub?

Der volle Anspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit, § 4 BUrlG). Davor haben Sie pro vollem Monat 1/12 Teilurlaub, den Sie schon in der Probezeit nehmen dürfen – der Arbeitgeber darf ihn nicht generell verweigern. Wer bis zum 1. Juli anfängt, hat ab Dezember den vollen Jahresurlaub; wer am 1. August beginnt, erhält 5/12.

Was passiert mit meinem Urlaub bei Elternzeit, Krankheit oder Minijob?

Elternzeit: Der Arbeitgeber darf den Urlaub um 1/12 pro vollem Monat kürzen, muss es aber ausdrücklich erklären (§ 17 BEEG). Krankheit: Urlaub entsteht weiter, auch bei jahrelanger Erkrankung, verfällt aber nach 15 Monaten. Minijob: voller Urlaubsanspruch nach denselben Regeln – bei 2 Arbeitstagen pro Woche mindestens 8 Tage. Bei Kündigung wird nicht genommener Urlaub ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Häufige Fragen: Urlaubsanspruch-Rechner

Wie viel Urlaub steht mir bei einer 3-Tage-Woche zu?

Vertraglicher Vollzeiturlaub × 3 ÷ 5. Bei 30 Tagen Vollzeiturlaub sind das 18 Tage, bei 28 Tagen 16,8 (aufgerundet 17) Tage. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 12 Tage (4 Wochen × 3 Tage).

Wie berechne ich den Resturlaub bei Kündigung?

Endet das Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte, erhalten Sie 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat, abzüglich bereits genommener Tage. Bei Austritt ab dem 1. Juli steht Ihnen der volle gesetzliche Jahresurlaub zu – vertraglicher Mehrurlaub kann bei entsprechender Klausel anteilig gekürzt werden.

Habe ich in der Probezeit Urlaubsanspruch?

Ja. Auch während der Probezeit erwerben Sie pro vollem Monat 1/12 des Jahresurlaubs. Der Arbeitgeber darf den Urlaub in den ersten sechs Monaten allerdings aus betrieblichen Gründen leichter verweigern, da der volle Anspruch erst nach der Wartezeit entsteht.

Was passiert mit Resturlaub am Jahresende?

Grundsätzlich muss Urlaub bis 31. Dezember genommen werden. Aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen ist eine Übertragung bis 31. März möglich. Hat der Arbeitgeber Sie nicht nachweislich zur Urlaubsnahme aufgefordert, verfällt der Urlaub nach aktueller Rechtsprechung nicht.

Wird der Urlaub auf- oder abgerundet?

Beim anteiligen Urlaub nach § 5 BUrlG werden Bruchteile ab 0,5 Tagen auf volle Tage aufgerundet (12,5 → 13). Kleinere Bruchteile bleiben bestehen und werden in der Regel als halbe Urlaubstage gewährt; abgerundet werden darf nicht.

Wie viel Urlaub habe ich bei einer 4-Tage-Woche?

Vollzeit-Urlaub ÷ 5 × 4. Bei 30 Tagen sind das 24, bei 28 Tagen 22,4 (aufgerundet 23), gesetzliches Minimum 16 Tage. Da Sie nur an 4 Tagen Urlaub nehmen müssen, sind das trotzdem 6 volle Wochen frei.

Muss der Arbeitgeber halbe Urlaubstage aufrunden?

Bruchteile ab 0,5 werden auf volle Tage aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG), kleinere Bruchteile bleiben als Bruchteil bestehen und dürfen nicht abgerundet werden. 7,5 Tage werden also zu 8, 7,4 Tage bleiben 7,4.

Wie viele Urlaubstage sind gesetzlich vorgeschrieben – 20 oder 24?

Beides ist richtig: 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) entsprechen 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche. In beiden Fällen sind das vier Wochen. Schwerbehinderte erhalten 5 Tage zusätzlich, Jugendliche je nach Alter 25–30 Werktage.

Kann ich mir Resturlaub auszahlen lassen, wenn ich im Betrieb bleibe?

Nein. Eine Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt (Urlaubsabgeltung). Während des laufenden Arbeitsverhältnisses muss Urlaub in Freizeit genommen werden – Ausnahmen gibt es nur für übergesetzlichen Urlaub, wenn der Vertrag das ausdrücklich zulässt.

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